Die Staatsduma hat am 14. Mai 2026 die Abgeordnete Jana Lantratowa zur neuen Menschenrechtsbeauftragten der RF ernannt. Sie tritt die Nachfolge von Tatjana Moskalkowa an, deren Amtszeit das gesetzlich zulässige Limit (zwei fünfjährige Amtszeiten) erreicht hatte. Die von der Fraktion „Gerechtes Russland“ vorgeschlagene Kandidatur Lantratowas wurde von 301 Abgeordneten unterstützt, vier stimmten dagegen, zwei enthielten sich. Unmittelbar nach der Abstimmung legte die neue Ombudsfrau ihren Amtseid ab und trat ihr Amt offiziell an.
Institutionelle Krise: Analyse von Resilienz und Risiken
Die Ernennung der 37-jährigen Lantratowa markiert die endgültige Demontage der klassischen Menschenrechtsinstitution in Russland und deren Umgestaltung für die Bedürfnisse totalitärer Kontrolle. Die politische Biografie und die Initiativen der neuen Ombudsfrau zeigen eine radikale Abkehr von den internationalen Grundprinzipien des Schutzes der Menschenrechte und Grundfreiheiten:
- Ideologischer Hintergrund: Als Absolventin der „Jungen Garde von Einiges Russland“ und ehemalige Assistentin von Witali Milonow baute Lantratowa ihre Karriere auf einer repressiven Agenda auf, einschließlich des Lobbyismus für das Verbot der Zeugen Jehowas und der Zensur des Informationsraums.
- Initiativen zur Unterdrückung von Freiheiten: Als Abgeordnete forderte Lantratowa offen harte Einschränkungen. Sie schlug vor, ausländische Kinderbücher wegen „fremder Werte“ zu verbieten, eine eigene Zensurabteilung im Kulturministerium einzurichten und die sowjetischen Kunsträte (Chudswjets) zur ideologischen Kontrolle von Kino, Musik und Presse wiederzubeleben.
- Militarisierung des Menschenrechtsschutzes: Ihre aktive Unterstützung des Angriffskrieges gegen die Ukraine (einschließlich des Vorschlags, in Schulen landesweit den Tag des Invasionsbeginns zu begehen, sowie der Beteiligung an der Zwangsverschleppung ukrainischer Kinder aus den besetzten Gebieten) deutet darauf hin, dass die Arbeit des Ombudsrats nicht auf den Schutz der Bürger vor staatlicher Willkür, sondern auf deren Legitimierung ausgerichtet sein wird.
Fazit: Mit der Ernennung von Jana Lantratowa verwandelt sich die Institution des Menschenrechtsbeauftragten in der RF endgültig in ein dekoratives Repressionsorgan. Der Schutz von Bürgerrechten wird durch die Förderung von Zensur, Isolationismus und Staatsideologie ersetzt, wodurch den Russen das letzte legale interne Instrument genommen wird, um systemischen Verletzungen ihrer Freiheiten entgegenzuwirken.